Berlin – Der Berliner Landeshaushalt sieht mehr Geld für Investitionen im stationären Bereich vor. Konkret wurden die Landesmittel für die Beteiligung am Transformationsfonds im Zuge der Krankenhausreform erhöht.
Für 2026 stehen nun als Landesanteil für den Transformationsfonds 25 Millionen Euro und 30 Millionen Euro für 2027 an unmittelbaren Haushaltsansätzen zur Verfügung. Das erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit auf Nachfrage. Damit wurden diese Posten nochmal deutlich erhöht. Nach dem ersten Haushaltsentwurf sah Berlin für die beiden Jahre gemeinsam lediglich 15 Millionen Euro (also 7,5 Millionen Euro pro Jahr) vor.
Im Spätsommer protestierten die Kliniken deutlich gegen die geringe Zusage zur Finanzierung des Transformationsfonds – offenbar nun mit Erfolg. Die Kritik wurde laut, dass das Land Berlin die mögliche Fördersumme aus dem Transformationsfonds wegen zu geringer Eigenbeteiligung nicht abschöpfen könne und damit Chancen verpasse, die Krankenhauslandschaft zu modernisieren.
Mit dem Entwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) ist vorgesehen, dass die Länder für Fördervorhaben nach dem Transformationsfonds für die Jahre 2026 bis 2029 einen Anteil von mindestens 30 Prozent selbst leisten müssen. Der Bund will 3,5 Milliarden Euro jährlich für diese vier Jahre zur Verfügung stellen. Diese Summe können die Länder nur abrufen, wenn sie sich entsprechend beteiligen und demnach 1,5 Milliarden Euro jährlich selbst investieren.
Ab 2030 sind es dem KHAG zufolge mindestens 50 Prozent, die aus dem Landeshaushalt für entsprechende Vorhaben zu finanzieren sind. Ab dann sollen Bund und Länder jeweils 2,5 Milliarden Euro für den Transformationsfonds jährlich investieren.
Noch Luft nach oben
Berlin steht nach dem Königsteiner Schlüssel (Stand 2019) rund fünf Prozent der bundesweiten Fördersumme zu. Bei 3,5 Milliarden Euro jährlicher bundesweiter Förderung für 2026 bis 2029 wären das rund 175 Millionen Euro, die die Hauptstadt erhalten könnte. Die geforderten Landesmittel von 1,5 Milliarden Euro würden für Berlin umgerechnet rund 75 Millionen Euro jährlich bedeuten, die es an Landesmitteln für den Transformationsfonds aufbringen müssten, um die rund 175 Millionen Euro an höchstmöglichen Bundesmitteln abrufen zu können.
Mit den nun vorgesehenen 25, beziehungsweise 30 Millionen Euro wird Berlin hingegen nicht einmal die Hälfte der möglichen Bundesmittel erhalten können.
Allerdings wurden in dem Doppelhaushalt Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, um die langfristige Finanzierung der Transformationsmaßnahmen abzusichern, erklärte der Sprecher der Senatsverwaltung Gesundheit weiter. Diese liegen für 2026 bei 958 Millionen Euro und für 2027 bei 945 Millionen Euro.
Bei den Verpflichtungsermächtigungen handele es sich nicht um zusätzliches oder sofort verfügbares Geld, sondern um eine haushaltsrechtliche Vorsorge, erklärte der Sprecher weiter. „Sie erlauben dem Land Berlin, bereits heute rechtlich verbindliche Zusagen für Investitionsvorhaben einzugehen, deren Auszahlungen erst in späteren Haushaltsjahren erfolgen.“
Vor allem nichtöffentliche Häuser im Fokus
Weiter hieß es aus der Senatsverwaltung, dass der größte Teil der Landesmittel aus dem Transformationsfonds für Krankenhäuser nichtöffentlicher Träger eingestellt sei. „Für die landeseigenen Krankenhäuser Vivantes und die Charité sind im Haushalt dagegen zunächst nur sehr kleine Platzhalterbeträge („Merkansätze“) vorgesehen.“ Dies zeige, dass auch Vivantes und Charité grundsätzlich Mittel aus dem Transformationsfonds erhalten können, erklärte der Sprecher.
„Benötigen Vivantes oder die Charité tatsächlich Geld für konkrete Projekte, können die dafür erforderlichen Mittel aus der zentralen Finanzposition für den Transformationsfonds bereitgestellt werden.“ Es sei also kein zusätzliches eigenes Budget ausgeschlossen oder gekürzt, sondern die Finanzierung erfolgt gebündelt und flexibel über einen gemeinsamen Haushaltstitel“, so der Sprecher.
Die regulären Investitionsmittel für den stationären Bereich wurden in der vergangenen Woche allerdings nicht erhöht. Hierbei bleibt es bei den bislang vorgesehenen 163 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027, erklärte die Senatsverwaltung für Finanzen auf Nachfrage.
Die Erhöhung der Landesmittel für den Transformationsfonds begrüßte die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG). „Der Haushaltsbeschluss für den Doppelhaushalt 2026/27 zeigt: Engagement und gemeinsames Auftreten der Krankenhäuser und ihrer Unterstützer werden gehört“, sagte der Geschäftsführer der BKG, Marc Schreiner.
Die Einigung der Koalition, mehr Mittel aus dem Sondervermögen für die Krankenhausinfrastruktur bereitzustellen, sei ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Kliniken auf dem Weg der Krankenhausreform zu begleiten. „Krankenhäuser – auch in Berlin – geraten zunehmend unter wirtschaftlichen Druck, bis hin zu Insolvenzen. Dabei sind sie ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Mit diesem Haushaltsbeschluss hat die Koalition ein deutliches Zeichen gesetzt“, betonte Schreiner.
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